Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sport vor Ort
Stand: November 2026
1. Vertragspartner und Vertragslaufzeit
Vertragspartner ist:
Sport vor Ort
Inhaberin: Irina Witke
Zur Loev 29
42489 Wülfrath
E-Mail: studio@sport-vorort.net
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag.
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kann das Mitglied die vertraglichen Leistungen aufgrund einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr nutzen, kann Sport vor Ort einen geeigneten Nachweis verlangen, aus dem die dauerhafte oder erhebliche Einschränkung hervorgeht. Die Angabe einer konkreten Diagnose ist grundsätzlich nicht erforderlich.
3. Stilllegung der Mitgliedschaft
Bei vorübergehender Erkrankung, Schwangerschaft oder einem anderen von Sport vor Ort anerkannten vorübergehenden Hinderungsgrund kann auf Antrag eine Stilllegung der Mitgliedschaft vereinbart werden.
Sport vor Ort kann einen geeigneten Nachweis über Grund und Dauer der Verhinderung verlangen.
Die Stilllegung erfolgt grundsätzlich für volle Kalendermonate. Für die Bearbeitung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € je Stilllegungsvorgang an.
Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft. Die vertraglichen Leistungen können in diesem Zeitraum nicht genutzt werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Anzahl der stillgelegten Monate. Diese werden an das bisherige Vertragsende angehängt.
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
4. Umzug
Ein Wohnortwechsel oder Umzug des Mitglieds begründet grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn sich dadurch die Entfernung zum Studio oder der mit der Nutzung verbundene Aufwand erhöht.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
5. Nichtnutzung
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, ob und in welchem Umfang das Mitglied die vereinbarten Leistungen tatsächlich nutzt.
Persönliche Gründe wie Urlaub, berufliche Verpflichtungen, Zeitmangel oder ein Wohnortwechsel befreien grundsätzlich nicht von der Beitragspflicht.
Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
6. Beiträge und Zahlungsweise
Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge sowie vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto eingezogen.
Änderungen der Bankverbindung sowie der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind Sport vor Ort unverzüglich mitzuteilen.
Vom Mitglied schuldhaft verursachte Rücklastschriftkosten können in Höhe der tatsächlich entstandenen und erstattungsfähigen Kosten berechnet werden.
7. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen und Zusatzmodule können gesondert gebucht werden. Preis, Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung richten sich nach der jeweiligen Zusatzvereinbarung.
Ist keine feste Mindestlaufzeit vereinbart, können Zusatzleistungen mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern keine günstigere Regelung vereinbart wurde.
8. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sport vor Ort kann gesetzlich erstattungsfähige Mahn-, Rücklastschrift-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend machen.
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Sport vor Ort den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund kündigen.
Offene und fällige Forderungen bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
9. Preisanpassungen
Sport vor Ort ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen maßgeblichen Kosten verändern.
Hierzu zählen insbesondere Personal- und Lohnkosten, Miete und Nebenkosten, Energie- und Versorgungskosten, Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Kosten für Software-, Verwaltungs- und Zugangssysteme sowie gesetzlich oder behördlich veranlasste Abgaben und Belastungen.
Eine Beitragserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem die maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich gestiegen sind. Kostensenkungen sind mit Kostensteigerungen zu verrechnen. Führen die maßgeblichen Kosten insgesamt zu einer Kostensenkung, ist diese entsprechend zu berücksichtigen.
Eine Preisanpassung darf nicht zur Erhöhung des Gewinnanteils über die eingetretene Kostensteigerung hinaus genutzt werden.
Eine Preisanpassung kann frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
Sport vor Ort informiert das Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform über den neuen Mitgliedsbeitrag und den Zeitpunkt der Änderung.
Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
10. Nutzung und Öffnungszeiten
Das Mitglied darf die in seinem Tarif enthaltenen Einrichtungen und Leistungen während der jeweils geltenden Öffnungs- und Nutzungszeiten nutzen.
Sport vor Ort kann Öffnungs-, Service- und Betreuungszeiten aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang ändern.
Einzelne Einrichtungen oder Bereiche können insbesondere aufgrund von Wartung, Reparatur, Umbau, Renovierung, Reinigung oder aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden.
Kurzfristige und unerhebliche Einschränkungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -reduzierung. Gesetzliche Rechte bei erheblichen oder länger andauernden Einschränkungen bleiben unberührt.
11. Zutrittsmedium und Übertragungsverbot
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Mitgliedskarte, Chip, Transponder, Armband oder ein anderes persönliches Zutrittsmedium dürfen ausschließlich vom Mitglied selbst verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Überlässt das Mitglied sein Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einer anderen Person, um dieser unberechtigten Zutritt zu Sport vor Ort zu ermöglichen, kann Sport vor Ort für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von 150,00 € verlangen.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass Sport vor Ort kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Ansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Der Verlust des Zutrittsmediums ist unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Ersatzkosten berechnet werden.
12. Hausordnung und Verhalten
Das Mitglied hat die Hausordnung sowie berechtigte Anweisungen des Personals zu beachten und Geräte und Einrichtungen bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
Andere Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Personen dürfen nicht gefährdet, erheblich gestört oder belästigt werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Sport vor Ort nach vorheriger Abmahnung geeignete Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergreifen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
13. Haftung und persönliche Gegenstände
Sport vor Ort haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände besteht keine Verwahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung vereinbart wurde.
Die Bereitstellung von Umkleideschränken oder Spinden begründet keinen Verwahrungsvertrag.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Vertragsdurchführung, Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung oder Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Sport vor Ort.
15. Kündigung
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an studio@sport-vorort.net, erklärt werden.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei Sport vor Ort maßgeblich.
Für online abschließbare Mitgliedschaftsverträge stellt Sport vor Ort auf seiner Website eine Kündigungsmöglichkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sport vor Ort
Inhaberin: Irina Witke
Zur Loev 29
42489 Wülfrath
E-Mail: studio@sport-vorort.net
